Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Österreich liegen zwischen 2.500 und 5.000 EUR pro Monat. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland, der Pflegestufe, dem Träger und der Ausstattung der Einrichtung ab. Für viele Familien ist die Frage der Finanzierung die größte Sorge bei der Entscheidung für ein Pflegeheim. Dieser Artikel erklärt, wie die Kosten zusammengesetzt sind, was der Bewohner selbst zahlen muss und wo der Staat einspringt.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die monatlichen Kosten bestehen aus zwei Teilen: dem Grundtarif und dem Pflegezuschlag. Der Grundtarif deckt Unterkunft, Verpflegung, Heizung und allgemeine Betreuung. Der Pflegezuschlag wird je nach Pflegestufe berechnet und deckt die individuellen Pflegeleistungen.

Ein typischer Tagsatz liegt bei 140 bis 180 EUR, also rund 4.200 bis 5.400 EUR im Monat. In manchen Bundesländern sind die Tarife etwas niedriger, in anderen etwas höher. Die Tarife werden von den Landesregierungen reguliert oder von den Trägern festgelegt.

Unterschiede nach Bundesland

Wien berechnet den Kostenbeitrag individuell über den Fonds Soziales Wien (FSW). Seit 2025 gilt ein neues, sozial gestaffeltes Modell: Wer weniger Einkommen hat, wird stärker unterstützt. Partner werden getrennt berechnet.

In Oberösterreich setzen sich die Kosten aus einem Grundtarif plus 80% des Pflegegeldes als Pflegezuschlag zusammen.

In Niederösterreich werden die Tarife der Pflege- und Betreuungszentren jährlich vom Land festgesetzt. Der Grundtarif und ein siebenstufiger Pflegezuschlag ergeben die Gesamtkosten.

In der Steiermark ist der Pflegezuschlag in allen Einrichtungen gleich hoch. Ab Pflegegeld Stufe 4 besteht Anspruch auf Förderung durch das Land.

Die genauen Tarife sollten direkt bei den Einrichtungen oder den Landesregierungen erfragt werden, da sie sich jährlich ändern.

Wie wird der Aufenthalt finanziert?

Die Kosten werden in einer festen Reihenfolge gedeckt: Zuerst wird die Pension des Bewohners herangezogen, dann das Pflegegeld. Reicht beides nicht aus, um die Kosten zu decken, springt die Sozialhilfe (bzw. Mindestsicherung) des jeweiligen Bundeslandes ein.

Der Bewohner muss also nicht alles selbst bezahlen. In der Praxis übernimmt bei den meisten Bewohnern die Sozialhilfe einen Teil der Kosten.

Was bleibt dem Bewohner?

Trotz der Kostenübernahme durch Pension und Pflegegeld bleibt dem Bewohner ein gesetzlich garantiertes Taschengeld: 20% der Pension inklusive Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) plus 10% der Pflegegeldstufe 3, also derzeit rund 59 EUR pro Monat. Das Taschengeld steht dem Bewohner zur freien Verfügung, für persönliche Ausgaben wie Kleidung, Friseur oder Geschenke.

Die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt der Pension) verbleiben vollständig beim Bewohner.

Pflegeregress: Abgeschafft seit 2018

Eine wichtige Entlastung für Familien: Seit 1. Jänner 2018 ist der Pflegeregress in ganz Österreich abgeschafft. Das bedeutet, dass auf das Vermögen des Bewohners, also auf Ersparnisse, Immobilien oder Grundbucheinträge, nicht mehr zugegriffen werden darf, um Pflegeheimkosten zu decken. Auch Angehörige, Erben und Beschenkte können nicht zur Kasse gebeten werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen oder Fruchtgenussrecht-Vereinbarungen treffen.

Was passiert mit der Pension?

Die Pension wird zur Kostendeckung herangezogen, abzüglich der 20% Taschengeld. Das ist der größte Anteil, den der Bewohner selbst beiträgt. Reicht die Pension zusammen mit dem Pflegegeld nicht aus, stellt das Land die Differenz über die Sozialhilfe zur Verfügung.

Der Antrag auf Sozialhilfe für die Pflegeheimkosten wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder beim Magistrat gestellt. Einkommen und Vermögen werden geprüft, wobei Immobilien seit der Abschaffung des Pflegeregresses nicht mehr herangezogen werden dürfen. Die Bearbeitung kann dauern, deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.

Fazit

Ein Pflegeheimplatz in Österreich kostet viel, aber die finanzielle Last wird auf mehrere Schultern verteilt. Die Pension und das Pflegegeld tragen den größten Teil, die Sozialhilfe springt ein, wenn das nicht reicht. Seit der Abschaffung des Pflegeregresses ist das Familienheim geschützt. Trotzdem lohnt es sich, frühzeitig die Kosten mit der gewünschten Einrichtung zu besprechen und den Sozialhilfe-Antrag rechtzeitig zu stellen.

Quellen

oesterreich.gv.at, Kosten für Alten- und Pflegeheime: oesterreich.gv.at/en/themen/pflege/2/Seite.360542 Fonds Soziales Wien, Kostenbeitrag NEU ab 2025: fsw.at/p/ihr-kostenbeitrag-neu-ab-2025 Land Niederösterreich, Kosten und Tarife: noe.gv.at/noe/Pflege/Kosten_Tarife_Pfl.undBetr.zentren.html Land Steiermark, Kosten der Langzeitpflege: gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/175118622/DE/ Pflegeinfo OÖ, Alten- und Pflegeheime: pflegeinfo-ooe.at/alten-und-pflegeheime bambus.io, Pflegekosten und staatliche Unterstützung: bambus.io/ratgeber/pflegekosten-und-staatliche-unterstuetzung-was-betroffene-in-oesterreich/