Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich. Es wird unabhängig von Einkommen, Vermögen und der Ursache der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt und soll die Mehrkosten der Pflege abdecken. Seit 1. Jänner 2026 wurden die Beträge um 2,7% erhöht.

Die 7 Pflegegeldstufen 2026

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden:

Stufe 1 (mehr als 65 Stunden): 206,20 EUR pro Monat Stufe 2 (mehr als 95 Stunden): 380,30 EUR pro Monat Stufe 3 (mehr als 120 Stunden): 592,60 EUR pro Monat Stufe 4 (mehr als 160 Stunden): 888,50 EUR pro Monat Stufe 5 (mehr als 180 Stunden, außergewöhnlicher Pflegeaufwand): 1.206,90 EUR pro Monat Stufe 6 (mehr als 180 Stunden, Tag und Nacht Betreuung nötig): 1.685,40 EUR pro Monat Stufe 7 (mehr als 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen möglich): 2.214,80 EUR pro Monat

Das Pflegegeld wird 12x jährlich ausbezahlt, ist steuerfrei und es fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an. Die Erhöhung 2026 erfolgte automatisch, ein gesonderter Antrag war nicht nötig.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Pflegegeld haben alle Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung einen ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat haben. Der Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Österreich sein.

Wichtig: Es müssen keine tatsächlichen Pflegeausgaben nachgewiesen werden. Ob die Pflege durch Angehörige, professionelle Dienste oder eine Kombination aus beidem erbracht wird, spielt für den Anspruch keine Rolle. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Wo beantragen?

Der Antrag kann formlos gestellt werden, schriftlich, telefonisch oder persönlich:

Pensionsbezieher wenden sich an ihren Pensionsversicherungsträger (PVA, BVAEB oder SVS). Alle anderen, also Berufstätige, Sozialhilfe-Bezieher oder Mitversicherte, beantragen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV).

Dem Antrag sollten aktuelle ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und Entlassungsbriefe beigelegt werden. Das Pflegegeld wird ab dem Monatsersten nach Antragstellung ausbezahlt, also möglichst früh beantragen.

Die Begutachtung

Nach der Antragstellung kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter ins Haus. Das ist in der Regel eine Ärztin oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Der Termin wird vorher angekündigt.

Die Gutachterin erhebt den Betreuungs- und Hilfsbedarf, nimmt die Krankengeschichte auf und führt eine körperliche Untersuchung durch. Das Ergebnis wird in einem Gutachten dokumentiert. Die endgültige Entscheidung über die Pflegestufe trifft dann der Versicherungsträger auf Basis des Gutachtens.

Tipps für die Begutachtung

Die Begutachtung entscheidet über die Pflegestufe und damit über Hunderte Euro pro Monat. Gute Vorbereitung lohnt sich:

Führen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Notieren Sie darin jede einzelne Hilfestellung im Alltag: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengänge, Medikamente, nächtliche Unterstützung. Das Tagebuch gibt dem Gutachter ein realistisches Bild.

Nehmen Sie eine Vertrauensperson zum Termin mit. Angehörige oder Pflegekräfte können wichtige Ergänzungen machen, die der Betroffene selbst nicht erwähnt, sei es aus Scham oder weil er die eigene Situation anders einschätzt.

Zeigen Sie nicht Ihre beste Seite. Viele Betroffene wirken beim Gutachterbesuch selbstständiger, als sie im Alltag tatsächlich sind. Das ist verständlich, führt aber oft zu einer zu niedrigen Einstufung. Schildern Sie den tatsächlichen Alltag, mit allen Schwierigkeiten.

Halten Sie alle Unterlagen bereit: aktuelle Arzt- und Facharztberichte, Entlassungsbriefe, Medikationspläne und eine Übersicht über verwendete Hilfsmittel.

Benennen Sie konkrete Hilfen: nächtliche Unterstützung, Hilfe bei der Körperpflege, Beaufsichtigung bei Demenz, Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme. Je konkreter, desto besser.

Häufige Irrtümer rund ums Pflegegeld

Die Diakonie hat mehrere hartnäckige Falschinformationen zum Pflegegeld zusammengetragen:

"Man braucht Belege über Pflegeausgaben." Falsch. Es zählt allein der Pflegebedarf in Stunden, nicht wie die Pflege organisiert oder finanziert wird.

"Pflegegeld beeinflusst den Führerschein." Falsch. Gutachterinnen bewerten keine Fahrtauglichkeit und geben keine Informationen an andere Behörden weiter.

"Eine Demenz-Diagnose reicht für den Zuschlag." Nicht automatisch. Der 45-Stunden-Zuschlag für demenzielle Erkrankungen setzt dokumentierte, erheblich verminderte kognitive Fähigkeiten mit Verhaltensstörungen voraus.

Quellen

PV Österreich, Pflegegeld: pv.at/web/pflegegeld Bundesministerium für Soziales, Pflegegeld: sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html oesterreich.gv.at, Höhe des Pflegegeldes 2026: oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/4/Seite.360516 behindertenarbeit.at, Pflegegeld-Erhöhung 2026: behindertenarbeit.at/172567/pflegegeld-ab-01-01-2026-um-2-komma-7-prozent-erhoeht/ Diakonie, Pflegegeld Fakten und Irrtümer: diakonie.at/news-stories/meinung/pflegegeld-in-oesterreich-falsche-informationen-halten-sich-hartnaeckig Arbeiterkammer OÖ, Tipps zum Pflegegeld (Broschüre): ooe.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/arbeitundrecht/B_2025_Tipps-zum-Pflegegeld.pdf